Zum 01.01.2026 treten wichtige Änderungen bei der Umsatzsteuer in Kraft. Diese betreffen insbesondere die Gastronomie sowie bestimmte Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wesentlichen Anpassungen.
Senkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
Der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie soll ab dem 01.01.2026 dauerhaft von derzeit 19 % auf 7 % gesenkt werden. Diese Maßnahme soll die Gastronomiebranche langfristig entlasten und Planungssicherheit schaffen.
Hinweis für betroffene Gastronomen:
Hier sind rechtzeitig entsprechende Umstellungen bei den elektronischen Registrierkassen erforderlich.
Anhebung der Durchschnittssatzgrenze
Die Umsatzgrenze für die Inanspruchnahme des Durchschnittssteuersatzes von 7 % für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG) soll parallel zur Erhöhung der Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb auf 50.000 € erhöht werden.
Diese Anpassung erweitert den Kreis der Organisationen, die von der Anwendung des Durchschnittssteuersatzes profitieren können.