# Ihre Steuerberatung in Bietigheim-Bissingen: Beck Steuerberatung (beck-steuerberater.de) > Warum wir? Kurzfristige und flexible Terminplanung Wir sind auch kurzfristig für Sie da! Innerhalb von 2 Werktagen einen Termin vereinbaren ist bei uns kein Problem. Persönlicher Ansprechpartner Bei uns haben Sie einen direkten Kontakt zum Steuerberater, der über verschiedene Kommunikationskanäle jederzeit für Sie erreichbar ist. Honorartransparenz Versteckte Kosten oder Unwissenheit gibt es bei uns nicht. Alle Kosten werden Ihnen im Vorfeld mitgeteilt. Somit wissen Sie immer ganz genau was auf Sie zu kommt. Digitale Steuerberatung Wir setzen auf digitale Prozesse durch Datev, Unternehmen Online und Co.. Somit haben Sie Zeit für das Wesentliche. Digitale Steuerberatung Wir setzen auf digitale Prozesse durch Datev, Unternehmen Online und Co.. Somit haben Sie Zeit für das Wesentliche. Zusatzleistungen Auf Wunsch unterstützen wir Sie mit Zusatzleistungen wie, Kommunikation mit Banken & Betriebswirtschaftlicher Beratung. Zusatzleistungen Auf Wunsch unterstützen wir Sie mit Zusatzleistungen wie, Kommunikation mit Banken & Betriebswirtschaftlicher Beratung. Steuerliche Beratung auf Augenhöhe Gute Steuerberatung ist partnerschaftliche Aufgabe, dementsprechend wichtig ist uns eine Beratung auf Augenhöhe. Steuerliche Beratung auf Augenhöhe Gute Steuerberatung ist partnerschaftliche Aufgabe, dementsprechend wichtig ist uns eine Beratung auf Augenhöhe. Ganzheitliche Steuerberatung in Bietigheim-Bissingen & Aspach Mittelgroßer Klartext zur Darstellung eines echten Onepage-Anwendungsfalls. Etwa 100 Symbole reichen normalerweise aus, um einen Absatz zu füllen, sodass er optisch perfekt und leicht zu lesen ist Mittelgroßer Klartext zur Darstellung eines echten Onepage-Anwendungsfalls. Etwa 100 Symbole reichen normalerweise aus, um einen Absatz zu füllen, sodass er optisch perfekt und leicht zu lesen ist Ganzheitliche Steuerberatung in Bietigheim-Bissingen & Aspach Mittelgroßer Klartext zur Darstellung eines echten Onepage-Anwendungsfalls. Etwa 100 Symbole reichen normalerweise aus, um einen Absatz zu füllen, sodass er optisch perfekt und leicht zu lesen ist ## Sitemap: - [404](https://beck-steuerberater.de/404) 404 Seite wurde nicht gefunden Die von Ihnen gesuchte Seite existiert nicht. - [Datenschutz bei Beck Steuerberatung – Ihre Daten sicher](https://beck-steuerberater.de/datenschutz) Datenschutz­erklärung 1. Datenschutz auf einen Blick Allgemeine Hinweise Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung. Datenerfassung auf dieser Website Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website? Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen. Wie erfassen wir Ihre Daten? Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben. Andere Daten werden automatisch oder nach Ihrer Einwilligung beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie diese Website betreten. Wofür nutzen wir Ihre Daten? Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden. Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten? Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Analyse-Tools und Tools von Dritt­anbietern Beim Besuch dieser Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit sogenannten Analyseprogrammen. Detaillierte Informationen zu diesen Analyseprogrammen finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung. 2. Hosting und Content Delivery Networks (CDN) Externes Hosting Diese Website wird bei einem externen Dienstleister gehostet (Hoster). Die personenbezogenen Daten, die auf dieser Website erfasst werden, werden auf den Servern des Hosters gespeichert. Hierbei kann es sich v. a. um IP-Adressen, Kontaktanfragen, Meta- und Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Kontaktdaten, Namen, Websitezugriffe und sonstige Daten, die über eine Website generiert werden, handeln. Der Einsatz des Hosters erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber u... - [Ihre Meinung zählt: Mandantenumfrage Beck Steuerberatung](https://beck-steuerberater.de/mandantenumfrage) Mandanten-zufriedenheits- umfrage Vielen Dank, dass Sie sich kurz Zeit nehmen! Ihre Meinung hilft uns, noch besser zu werden. Vielen Dank für Ihr Feedback Wie zufrieden sind Sie mit unserer Erreichbarkeit? (1 Stern = schlecht, 5 Sterne= sehr gut) Antworten wir schnell genug auf Ihre Anliegen? Wie verständlich sind unsere Erklärungen? (1 Stern = schlecht, 5 Sterne= sehr gut) Haben Sie das Gefühl, dass wir Sie umfassend beraten? Wie freundlich erleben Sie unser Team? (1 Stern = schlecht, 5 Sterne= sehr gut) Haben Sie das Gefühl, dass wir Sie umfassend beraten? Wie zufrieden sind Sie mit der Pünktlichkeit bei Terminen? (1 Stern = schlecht, 5 Sterne= sehr gut) Wie bewerten Sie die Verständlichkeit unserer Unterlagen? (1 Stern = schlecht, 5 Sterne= sehr gut) Haben Sie das Gefühl, dass wir Ihre Interessen bestmöglich vertreten? Wie zufrieden sind Sie insgesamt mit unserer Kanzlei? (1 Stern = schlecht, 5 Sterne= sehr gut) Vielen Dank für Ihr Feedback Wenn Sie zufrieden sind, helfen Sie uns sehr, wenn Sie eine kurze Google-Bewertung hinterlassen. Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie uns weiterempfehlen? Skala 1–10 Mandantenzufriedenheitsumfrage Vielen Dank, dass Sie sich kurz Zeit nehmen! Ihre Meinung hilft uns, noch besser zu werden. Wie zufrieden sind Sie mit unserer Erreichbarkeit? (1 Stern = schlecht, 5 Sterne= sehr gut) Antworten wir schnell genug auf Ihre Anliegen? Wie verständlich sind unsere Erklärungen? (1 Stern = schlecht, 5 Sterne= sehr gut) Haben Sie das Gefühl, dass wir Sie umfassend beraten? Wie freundlich erleben Sie unser Team? (1 Stern = schlecht, 5 Sterne= sehr gut) Haben Sie das Gefühl, dass wir Sie umfassend beraten? Wie zufrieden sind Sie mit der Pünktlichkeit bei Terminen? (1 Stern = schlecht, 5 Sterne= sehr gut) Wie bewerten Sie die Verständlichkeit unserer Unterlagen? (1 Stern = schlecht, 5 Sterne= sehr gut) Haben Sie das Gefühl, dass wir Ihre Interessen bestmöglich vertreten? Wie zufrieden sind Sie insgesamt mit unserer Kanzlei? (1 Stern = schlecht, 5 Sterne= sehr gut) Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie uns weiterempfehlen? Skala 1–10 Vielen Dank für Ihr Feedback Vielen Dank für Ihr Feedback Wenn Sie zufrieden sind, helfen Sie uns sehr, wenn Sie eine kurze Google-Bewertung hinterlassen. - [Beck Steuerberatung: Über 45 Jahre Erfahrung & Zukunft](https://beck-steuerberater.de/ueber-uns) Seit über 50 Jahren vertrauen uns Mandanten und Mitarbeiter – viele von ihnen schon seit den ersten Tagen. Diese langjährige Verbundenheit ist für uns Bestätigung und Ansporn zugleich. 2007 wurde unsere Kanzlei mit Steuerberater Jochen Beck um die zweite Generation erweitert. So verbinden wir heute jahrzehntelange Erfahrung mit frischen Impulsen und modernen Arbeitsweisen. Unser Anspruch: Sie persönlich, individuell und zukunftsorientiert zu beraten. Mit der Kombination aus Tradition, Fachkompetenz und digitalen Lösungen begleiten wir Sie zuverlässig bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen. Wir freuen uns darauf, auch Sie bald zu unseren Mandanten zählen zu dürfen – für eine langfristige, erfolgreiche Zusammenarbeit. Die Beck Steuerberatungsgesellschaft Über uns Sponsorings & Mitgliedschaften 1976 Eberhard Beck gründet die Kanzlei in Kleinaspach. Von Beginn an stehen Verlässlichkeit und Nähe zum Mandanten im Mittelpunkt. Damit wird der Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft gelegt. 1984 Die Kanzlei zieht in größere Räume nach Großaspach. Mit dem neuen Standort wächst auch die Zahl der Mitarbeiter. So entwickelt sich die Kanzlei kontinuierlich weiter. bis 1990 Bis 1990 erfolgt eine deutliche Vergrößerung des Teams. Schon früh setzt man konsequent auf digitale Lösungen. Damit gehört die Kanzlei bis heute zu den Vorreitern in der Branche. 2009 Jochen Beck eröffnet die Kanzlei in der Turmstraße. Besonderer Fokus: hochwertige Beratung und moderne EDV. Von Anfang an verbindet er Tradition mit Innovation. 2010 Die beiden Standorte vereinen ihre Kompetenzen. So entsteht ein starkes Fundament für die Zukunft. Mandanten profitieren von gebündeltem Wissen und Erfahrung. 2010 Die beiden Standorte vereinen ihre Kompetenzen. So entsteht ein starkes Fundament für die Zukunft. Mandanten profitieren von gebündeltem Wissen und Erfahrung. Die Kanzlei zieht in die historische Altstadt von Bietigheim-Bissingen. Der neue Sitz verbindet Tradition mit repräsentativem Ambiente. Ein idealer Ort für persönliche und vertrauensvolle Beratung. Jochen Beck erweitert seine Expertise gezielt. Er wird zertifizierter Testamentvollstrecker und Fachberater für Unternehmensnachfolge. Damit bietet die Kanzlei ihren Mandanten noch mehr Spezialwissen. ab 2014 Die Kanzlei zieht in die historische Altstadt von Bietigheim-Bissingen. Der neue Sitz verbindet Tradition mit repräsentativem Ambiente. Ein idealer Ort für persönliche und vertrauensvolle Beratung. Jochen Beck erweitert seine Expertise gezielt. Er wird zertifizierter Testamentvollstrecker und Fachberater für Unternehmensnachfolge. Damit bietet die Kanzlei ihren Mandanten noch mehr Spezialwissen. ab 2014 Unsere Geschichte Über uns Die Beck Steuerberatungsgesellschaft Seit über 50 Jahren vertrauen uns Mandanten und Mitarbeiter – viele schon von Anfang an. Mit Jochen Beck in zweiter Generation verbinden wir Erfahrung, frische Impulse und moderne digitale Lösungen. Gemeinsam mit einem starken Netzwerk aus spezialisiert... - [Leistungen](https://beck-steuerberater.de/leistungen) Unsere Leistungen Steuerkanzlei für kleine/ mittelständische Unternehmen, Existenzgründer und Privatpersonen Die große Überschrift Für Privatpersonen Für Unternehmen Die große Überschrift Unsere Leistungen Steuerkanzlei für kleine/ mittelständische Unternehmen, Existenzgründer und Privatpersonen Lernen Sie uns in einem unverbindlichen Gespräch kennen und besprechen Sie Ihre Bedürfnisse. Kostenloses Erstgespräch Wir erstellen ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Leistungsangebot. Individuelles Angebot Wir kümmern uns um Ihre Steuerangelegenheiten mit höchster Präzision und Sorgfalt. Professionelle Umsetzung Wir halten Sie stets über den Fortschritt und wichtige Änderungen auf dem Laufenden. Laufende Betreuung Ihr Weg zu einer entspannten Steuerlage Sichern Sie sich jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch: Klicken Sie auf den Button, wählen Sie einen Termin und beantworten Sie die Fragen. Wir freuen uns auf Sie! - [Impressum | Beck Steuerberatung](https://beck-steuerberater.de/impressum) Angaben gemäß § 5 TMG Beck Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH Hauptstraße 15 74321 Bietigheim-Bissingen Telefon: 07142.78789-0 Telefax: 07142.78789-29 info@beck-steuerberater.de Internet: www.beck-steuerberater.de Umsatzsteuer-ID: DE261629164 Handelsregister mit Registernummer: AG Stuttgart HRB 270958 Vertreten durch: Jochen Beck: Steuerberater (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland) Hauptstraße 15 74321 Bietigheim-Bissingen Informationspflicht (§ 36 VSBG): Die Steuerberatungsgesellschaft ist nicht bereit und verpflichtet sich auch nicht, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Berufshaftpflichtversicherung: Für die Beck Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH besteht eine Berufshaftplichtversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Dienstleistungen zumindest in der Bundesrepublik Deutschland und genügt den Anforderungen des § 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG), §§ 51 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB). Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Stuttgart (Hegelstraße 33, 70174 Stuttgart, Telefon 0711.61948-0, www.stbk-stuttgart.de) Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland vom Finanzministerium Baden-Württemberg verliehen. Der Berufstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen folgenden berufsrechtlichen Regelungen: a) dem Steuerberatungsgesetz (StBerG), b) der Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB), c) der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) und d) der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV). Diese können bei der zuständigen Steuerberaterkammer Stuttgart eingesehen oder im Internet (www.stbk-stuttgart.de) recherchiert werden. Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Jochen Beck: Steuerberater (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland) Hauptstraße 15 74321 Bietigheim-Bissingen Quelle: erstellt mit dem Impressum-Generator Freiberufler von eRecht24. Haftungsausschluss: Haftung für Inhalte Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von ent... - [Ihr kostenloses Erstgespräch | Beck Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH](https://beck-steuerberater.de/kontakt) Wie möchten Sie mit uns in Kontakt treten? Vielen Dank Wir freuen uns auf der Termin mit Ihnen! Was beschreibt Ihre Situation am besten (Mehrfachauswahl möglich) Wobei benötigen Sie unterstützung? (Mehrfachauswahl möglich) Geben Sie Ihre Kontaktdaten an Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben Wir werden Sie in kürze kontaktieren. Buchen Sie sich hier Ihr kostenloses Erstgespräch Was beschreibt Ihre Situation am besten? - [fastdocs](https://beck-steuerberater.de/fastdocs) Lohnunterlagen Bitte verwenden Sie das Register kurzfristige Beschäftigung, wenn die Anstellung auf max. 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage begrenzt ist - dies gilt unabhängig vom Gehalt. Wichtiger Hinweis für die Anmeldung von Schülern und Studenten (Ferienjob) und Saisonkräfte Personalfragebogen über Fastdocs erstellen Die Personalfragebögen können Sie und Ihre neue Mitarbeiterin / Ihr neuer Mitarbeiter ganz einfach digital über Fastdocs bearbeiten. Jeder füllt die Daten aus, die er selber hat. Der Arbeitgeber benötigt lediglich eine Mail-Adresse von der neuen Mitarbeiterin / dem neuen Mitarbeiter. Für Mitarbeiter Minijob & Kfr. Beschäftigung - [Änderungen bei der Schwarzarbeitsbekämpfung](https://beck-steuerberater.de/anderungen-bei-der-schwarzarbeitsbekampfung) News 15.02.2026 - Änderungen bei der Schwarzarbeitsbekämpfung ab 2026 Änderungen bei der Schwarzarbeitsbekämpfung ab 2026 Mit dem bereits am 13.11.2025 verabschiedeten „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ wurden zwei weitere Branchen in die Sofortmeldung Schwarzarbeit aufgenommen: 1. Friseurhandwerk inklusive Barbershops 2. Kosmetikbranche Damit werden diese Branchen den bereits bestehenden besonders überwachungsbedürftigen Wirtschaftszweigen gleichgestellt. Verpflichtende Sofortmeldung ab dem 01.01.2026 Für beide Branchen gilt ab dem 01.01.2026 die Pflicht zur Abgabe der Sofortmeldung „Schwarzarbeit vermeiden“. Wichtig dabei: Für die Sofortmeldung besteht keine Karenzzeit. Die Meldung ist spätestens mit Beginn des Arbeitsverhältnisses abzugeben. Eine verspätete oder nachträgliche Meldung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht. Unternehmen sollten daher ihre internen Abläufe rechtzeitig anpassen. Bedeutung für betroffene Betriebe Betriebe im Friseur- und Kosmetikbereich müssen künftig sicherstellen, dass neue Beschäftigungsverhältnisse unmittelbar gemeldet werden. Dies betrifft insbesondere kurzfristige Einstellungen und flexible Arbeitsmodelle, wie sie in diesen Branchen häufig vorkommen. - [Aktivrentengesetz Änderungen](https://beck-steuerberater.de/aktivrentengesetz-anderungen) News 15.01.2025 - Änderungen AKtivrentengesetz 2025/2026 Aktivrentengesetz - steuerfrei hinzuverdienen im Rentenalter Der Bundestag hat am 05.12.2025 das Aktivrentengesetz beschlossen. Die erforderliche Zustimmung des Bundesrates wird im Rahmen der Sitzung am 19.12.2025 erwartet. Kernpunkt der Neuregelung ist der neu gefasste § 3 Nr. 21 EStG-E, der eine steuerliche Begünstigung für bestimmte Arbeitnehmer im Rentenalter vorsieht. Steuerfreie Aktivrente: Wer profitiert - und wer nicht? Durch die geplante Regelung können sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, künftig bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Dabei ist es unerheblich, ob bereits eine Rente bezogen wird oder der Rentenbezug aufgeschoben wurde. Nicht begünstigt sind selbständig tätige Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende sowie Freiberufler. Wichtig ist: Zwar sind die Einnahmen bis 2.000 € steuerfrei, jedoch fallen für den Arbeitnehmer weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nach den allgemeinen Grundsätzen an. Für den Arbeitgeber entstehen die Sozialversicherungsbeiträge für alle Versicherungszweige ebenfalls in vollem Umfang. Abgabenbelastung und häufige Praxisfragen Vereinfachtes Beispiel: Ein (nicht kinderloser) Aktivrentner mit Krankenversicherungspflicht erhält monatlich 2.000 € Arbeitsentgelt. Abgaben Arbeitnehmer: Krankenversicherung (z. B.): 8,75 % Pflegeversicherung: 1,8 % Keine Beiträge zur Arbeitslosen- und i. d. R. Rentenversicherung ➡️ Gesamtbelastung: 10,55 % bzw. 211 € Abgaben Arbeitgeber: Krankenversicherung (z. B.): 8,75 % Pflegeversicherung: 1,8 % Arbeitslosenversicherung: 1,3 % Rentenversicherung: 9,3 % ➡️ Gesamtbelastung: 21,15 % bzw. 423 € Häufige Fragen zur Aktivrente 1. Beamte können begünstigt sein, wenn der private Arbeitgeber RV-Beiträge nach § 3 Nr. 21 EStG-E schuldet. 2. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer und Minijobber sind ausgeschlossen. 3. Midijobber und nahe Angehörige können profitieren, sofern ein anerkanntes Beschäftigungsverhältnis vorliegt. 4. Weitere steuerfreie Lohnbestandteile (z. B. Gutscheine) sind neben den 2.000 € möglich. 5. Eine nachträgliche Auszahlung von Überstunden aus 2025 ist ausgeschlossen. 6. Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze (z. B. besonders langjährig Beschäftigte) fallen nicht unter die Regelung. - [News Umsatzsteuer Änderungen 2026](https://beck-steuerberater.de/news-umsatzsteuer-anderungen-2026) News 01.02.2026 - Änderungen Umsatzsteuer 2025/2026 Änderungen bei der Umsatzsteuer ab 2026 Zum 01.01.2026 treten wichtige Änderungen bei der Umsatzsteuer in Kraft. Diese betreffen insbesondere die Gastronomie sowie bestimmte Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wesentlichen Anpassungen. Senkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie Der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie soll ab dem 01.01.2026 dauerhaft von derzeit 19 % auf 7 % gesenkt werden. Diese Maßnahme soll die Gastronomiebranche langfristig entlasten und Planungssicherheit schaffen. Hinweis für betroffene Gastronomen: Hier sind rechtzeitig entsprechende Umstellungen bei den elektronischen Registrierkassen erforderlich. Anhebung der Durchschnittssatzgrenze Die Umsatzgrenze für die Inanspruchnahme des Durchschnittssteuersatzes von 7 % für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG) soll parallel zur Erhöhung der Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb auf 50.000 € erhöht werden. Diese Anpassung erweitert den Kreis der Organisationen, die von der Anwendung des Durchschnittssteuersatzes profitieren können. - [News 012026](https://beck-steuerberater.de/kostendeckelfuerdieunterkunftskosten) News 05.01.2026 - Änderungen Einkommensteuer 2025/2026 Kostendeckel für die Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland Nachdem der BFH die Angemessenheitsprüfung der Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland anhand der altbekannten 60 m² Grenze „gekippt“ hatte, musste die Finanzverwaltung eine neue Grenze einführen. Dies geschieht nun über eine Gesetzesänderung und die Einführung einer neuen Höchstgrenze von 2.000 € mtl. - [news](https://beck-steuerberater.de/news) NEWS Wir halten Sie laufend über aktuelle Themen und Gesetzesänderungen rund um das Thema Steuern auf dem Laufenden. Artikel - [Terminbuchung für Mandanten bei Beck Steuerberatung](https://beck-steuerberater.de/terminbuchung) Mit wem möchten Sie einen Termin buchen? Vielen Dank Wir freuen uns auf der Termin mit Ihnen! Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben Wir werden Sie in kürze kontaktieren. Buchen Sie sich hier Ihren Termin Wo soll der Termin stattfinden? Wo soll der Termin stattfinden? Buchen Sie sich hier Ihren Termin Buchen Sie sich hier Ihren Termin Buchen Sie sich hier Ihren Termin Buchen Sie sich hier Ihren Termin Buchen Sie sich hier Ihren Termin - [Digitale Steuerbescheide ](https://beck-steuerberater.de/digitale-steuerbescheide) News 01.03.2026 - Digitale Steuerbescheide 2027 Digitale Steuerbescheide – Einführung des Opt-out-Modells ab 2027 Starttermin verschiebt sich um ein Jahr Entgegen der ursprünglichen Ankündigung treten die Änderungen bei den digitalen Steuerbescheiden nicht bereits zum 01.01.2026, sondern erst zum 01.01.2027 in Kraft. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht eine Verschiebung um ein Jahr vor. Wechsel vom Opt-in zum Opt-out Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass künftig ein Opt-out-Modell eingeführt wird. Während bisher eine aktive Zustimmung zum digitalen Bescheidversand erforderlich war, ist künftig ein aktiver Widerspruch notwendig. Das bedeutet: Der digitale Steuerbescheid wird zum Regelfall. Nur wenn ausdrücklich widersprochen wird, erfolgt der Versand weiterhin in Papierform. Widerspruch jederzeit möglich Für den Widerspruch gegen den digitalen Steuerbescheid gibt es keine Frist. Er kann jederzeit erklärt werden, gilt jedoch ausschließlich für die Zukunft. Bereits elektronisch bereitgestellte Bescheide bleiben davon unberührt. Diese Anpassung erweitert den Kreis der Organisationen, die von der Anwendung des Durchschnittssteuersatzes profitieren können. - [Steuerberater (m/w/d) gesucht – Jetzt bewerben!](https://beck-steuerberater.de/steuerberater) Wir suchen dich als Steuerberater Bewirb dich jetzt Vielen Dank Wir werden uns innerhalb der nächsten 24 Stunden bei Dir melden 🎉 Leider scheinen wir nicht zusammen zu passen 9 gute Gründe für uns Die große Überschrift Mittelgroßer Klartext zur Darstellung eines echten Onepage-Anwendungsfalls. Etwa 100 Symbole reichen normalerweise aus, um einen Absatz zu füllen, sodass er optisch perfekt und leicht zu lesen ist Wir suchen dich als Steuerberater Bewirb dich jetzt Vielen Dank Wir werden uns innerhalb der nächsten 24 Stunden bei Dir melden 🎉 Leider scheinen wir nicht zusammen zu passen Häufig gestellte Fragen Basierend auf unsere Erfahrung stellen uns Kandidaten häufig dieselben Fragen. Damit du bestmöglich über unsere Prozesse informiert bist, hier die am häufigst gestellten Fragen beantwortet. PräsenzPlus-System kostenlos testen Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unserem Team und erleben Sie das PräsenzPlus-System live. - [Karriere bei Beck Steuerberatung: Deine Chance!](https://beck-steuerberater.de/karriere) 9 gute Gründe für uns Die große Überschrift Mittelgroßer Klartext zur Darstellung eines echten Onepage-Anwendungsfalls. 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