Starttermin verschiebt sich um ein Jahr
Entgegen der ursprünglichen Ankündigung treten die Änderungen bei den digitalen Steuerbescheiden nicht bereits zum 01.01.2026, sondern erst zum 01.01.2027 in Kraft. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht eine Verschiebung um ein Jahr vor.
Wechsel vom Opt-in zum Opt-out
Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass künftig ein Opt-out-Modell eingeführt wird. Während bisher eine aktive Zustimmung zum digitalen Bescheidversand erforderlich war, ist künftig ein aktiver Widerspruch notwendig.
Das bedeutet:
Der digitale Steuerbescheid wird zum Regelfall. Nur wenn ausdrücklich widersprochen wird, erfolgt der Versand weiterhin in Papierform.
Widerspruch jederzeit möglich
Für den Widerspruch gegen den digitalen Steuerbescheid gibt es keine Frist. Er kann jederzeit erklärt werden, gilt jedoch ausschließlich für die Zukunft. Bereits elektronisch bereitgestellte Bescheide bleiben davon unberührt.
Diese Anpassung erweitert den Kreis der Organisationen, die von der Anwendung des Durchschnittssteuersatzes profitieren können.