News 28.12.2025 Änderungen bei der Schwarzarbeitsbekämpfung ab 2026

Änderungen bei der Schwarzarbeitsbekämpfung ab 2026
Mit dem bereits am 13.11.2025 verabschiedeten „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ wurden zwei weitere Branchen in die Sofortmeldung Schwarzarbeit aufgenommen: 1. Friseurhandwerk inklusive Barbershops 2. Kosmetikbranche Damit werden diese Branchen den bereits bestehenden besonders überwachungsbedürftigen Wirtschaftszweigen gleichgestellt.
Verpflichtende Sofortmeldung ab dem 01.01.2026 Für beide Branchen gilt ab dem 01.01.2026 die Pflicht zur Abgabe der Sofortmeldung „Schwarzarbeit vermeiden“. Wichtig dabei: Für die Sofortmeldung besteht keine Karenzzeit. Die Meldung ist spätestens mit Beginn des Arbeitsverhältnisses abzugeben. Eine verspätete oder nachträgliche Meldung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht. Unternehmen sollten daher ihre internen Abläufe rechtzeitig anpassen.
Bedeutung für betroffene Betriebe Betriebe im Friseur- und Kosmetikbereich müssen künftig sicherstellen, dass neue Beschäftigungsverhältnisse unmittelbar gemeldet werden. Dies betrifft insbesondere kurzfristige Einstellungen und flexible Arbeitsmodelle, wie sie in diesen Branchen häufig vorkommen.
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Häufig gestellte Fragen
Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass bestimmte Fragen von Mandanten besonders häufig gestellt werden. Damit Sie einen klaren Überblick über unsere Abläufe erhalten, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
Wie kann ich Mandant bei Ihnen werden?
Sie können ganz einfach ein kostenloses Kennenlerngespräch vereinbaren – per Kontaktformular auf unserer Website oder über unseren „Termin buchen“-Link. Dabei lernen wir uns kennen, besprechen Ihren Beratungsbedarf und wie wir Sie optimal unterstützen können.
Welche Leistungen bieten Sie an?
Unsere Kanzlei bietet ein umfassendes Leistungsspektrum, u.a.: - Steuerberatung für alle relevanten Steuerrechtsbereiche - Digitale Buchführung mit modernen Tools wie DATEV, Unternehmer Online etc. - Lohnabrechnung & Baulohn - Betriebswirtschaftliche Beratung und Auswertung Ihrer Zahlen - Nachfolgeplanung, insbesondere in den Bereichen Schenkung & Erbschaft
Wie digital arbeitet Ihre Kanzlei?
Wir setzen auf moderne Technologien: DATEV, „Unternehmen Online“ & weitere digitale Prozesse, um Zeit zu sparen und Abläufe effizienter zu gestalten.
Wie sieht die Erreichbarkeit und Terminplanung aus?
Wir legen großen Wert darauf, für Sie kurzfristig verfügbar zu sein. Ein Termin innerhalb von 24 Stunden ist bei uns möglich. Außerdem erhalten Sie einen festen persönlichen Ansprechpartner – idealerweise direkt einen Steuerberater.
Wie transparent sind Ihre Honorare und Kosten?
Unsere Honorar- und Kostenstruktur ist voll transparent. Es gibt keine versteckten Gebühren: Sie wissen vorher klar, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Was unterscheidet Sie von anderen Steuerberatern?
Einige unserer Alleinstellungsmerkmale sind: - Ganzheitliche Beratung – nicht nur steuerlich, sondern auch betriebswirtschaftlich und bei Verträgen. - Erfahrung aus zwei Generationen in der Steuerberatung. - Steuerberatung „auf Augenhöhe“ mit persönlichem Kontakt.
Unterstützen Sie auch bei der Nachfolgeplanung oder Erbschaft / Schenkung?
Ja – wir beraten Sie auch in Fragen der Nachfolgeplanung sowie im Bereich Schenkungen und Erbschaften.
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