Mit dem bereits am 13.11.2025 verabschiedeten „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ wurden zwei weitere Branchen in die Sofortmeldung Schwarzarbeit aufgenommen:
1. Friseurhandwerk inklusive Barbershops
2. Kosmetikbranche
Damit werden diese Branchen den bereits bestehenden besonders überwachungsbedürftigen Wirtschaftszweigen gleichgestellt.
Verpflichtende Sofortmeldung ab dem 01.01.2026
Für beide Branchen gilt ab dem 01.01.2026 die Pflicht zur Abgabe der Sofortmeldung „Schwarzarbeit vermeiden“.
Wichtig dabei:
Für die Sofortmeldung besteht keine Karenzzeit. Die Meldung ist spätestens mit Beginn des Arbeitsverhältnisses abzugeben. Eine verspätete oder nachträgliche Meldung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht. Unternehmen sollten daher ihre internen Abläufe rechtzeitig anpassen.
Bedeutung für betroffene Betriebe
Betriebe im Friseur- und Kosmetikbereich müssen künftig sicherstellen, dass neue Beschäftigungsverhältnisse unmittelbar gemeldet werden. Dies betrifft insbesondere kurzfristige Einstellungen und flexible Arbeitsmodelle, wie sie in diesen Branchen häufig vorkommen.